Alle Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen mit einem jährlichen Bruttoeinkommen von bis zu 73800 Euro sind verpflichtend Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung.
Der Versicherungsschutz basiert auf dem Solidaritätsprinzip, die Familie kann mitversichert werden und die Versicherung übernimmt die Kosten für die notwendige medizinische Versorgung. Die Anbieter der gesetzlichen Krankenkassen unterscheiden sich nicht in ihrer Beitragshöhe, aber doch zum Teil deutlich in ihrem Leistungsangebot. Hier lohnt es sich, genauer hinzusehen!