Privathaftpflichtversicherung

Privathaftpflichtversicherung

Es kann so schnell gehen: Eine Unachtsamkeit und schon ist ein Schaden mit Folgekosten in schwindelerregender Höhe entstanden. Wenn dazu neben einem Sach- auch ein Personenschaden zustande gekommen ist, bedeutet das schlimmstenfalls den finanziellen Ruin des Verursachers.

Behandlungskosten, Verdienstausfall, Schmerzensgeld und bei bleibenden gesundheitlichen Beeinträchtigungen hat der Geschädigte einen Anspruch auf eine lebenslange Rente. Und dabei ist es eigentlich so einfach:

Eine private Haftpflichtversicherung ist kein Luxus, sondern gehört zur obligatorischen Grundausstattung im Bereich privater Versicherungen dazu.

Als Schadenverursacher haften Sie mit Ihrem kompletten Privatvermögen, mit Bankguthaben, Haus- und Grundbesitz, in schweren Fällen kann sogar auf Ihre spätere Erbschaft zugegriffen werden.

Leistungen einer Haftpflichtversicherung

Die Haftpflichtversicherung schützt den Versicherten gegen Schadensersatzansprüche. Nach einer Prüfung, ob und in welcher Höhe dem Geschädigten Schadensersatz zusteht, zahlt der Versicherer. Schadensersatzansprüche, die unbegründet sind, wehrt der Versicherer ab. Kommt es zum Rechtstreit, übernimmt die Haftpflichtversicherung die Kosten, sozusagen als eine Art Rechtschutz bei unberechtigten Ansprüchen.

Auch als Eigentümer einer Immobilie, die Sie selbst bewohnen, sind Sie durch die Haftpflichtversicherung gegen Schadensersatzansprüche geschützt, die durch Ihr Haus hervorgerufen wurden.

Die Privathaftpflicht zahlt nicht bei:

  • gegenseitigen Schäden durch die im Vertrag festgehaltenen Versicherten (Familienversicherung),
  • absichtlich herbeigeführte Schäden,
  • Geldstrafen und Bußgeldern,
  • Vertragsverpflichtungen (zum Beispiel Rückzahlung von Darlehen),
  • Schäden durch KFZ (KFZ-Haftpflicht).

Versichert sind neben dem Versicherungsnehmer auch Ehepartner und Kinder. Auch (unverheiratete) Lebenspartner können in der Police aufgenommen werden. Verstirbt der Versicherte, sind die Mitversicherten automatisch bis zur nächsten Beitragsfälligkeit geschützt. Wird der nächste Beitrag gezahlt, ist der überlebende Ehepartner/Lebenspartner Versicherungsnehmer. In der Regel erstreckt sich die Privathaftpflicht sogar über Haushalts-, Gartenhilfen und Babysitter. Ein lückenloser Schutz ist wichtig, damit kleine Missgeschicke nicht zum finanziellen Desaster führen.

Welchen Haftschutz brauchen Sie?

Der Schutz der Privathaftpflicht umfasst Schäden des täglichen Lebens. Kraftfahrzeuge wie Autos, Motorräder müssen in der KFZ-Versicherung abgesichert werden. Auch für Segel- oder Motorboote brauchen Sie eine gesonderte Haftpflichtversicherung, ebenso wie als Besitzer von Pferden, Hunden und anderen großen Tieren.

Immobilienbesitzer von Mietobjekten oder Eigentümer unbebauter Grundstücke müssen eine Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung abschließen.

Bauvorhaben, die über eine veranschlagte Summe von 50.000 Euro hinausgehen, müssen ebenfalls gesondert durch eine Bauherren-Haftpflicht abgesichert werden.

Wie wäre es mit einer persönlichen Beratung?

Kontakt

Spindelstr. 42 in 33604 Bielefeld

0179-4600606