Die Glasversicherung deckt die Kosten für den Ersatz von zerbrochenem Glas, wenn Verglasungen beschädigt werden, wie zum Beispiel Fenster, Glastüren, Dachverglasungen und mehr. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Schaden durch Wind, eigene Unachtsamkeit oder fremde Unachtsamkeit verursacht wurde. Je nach Tarif können auch Verglasungen aus Kunststoff, wie Duschkabinen, Möbelverglasungen, Aquarien- und Terrarienscheiben sowie Ceran- und InduktionskochFlächen mitversichert werden.
Auch die Kosten für die Entsorgung von beschädigtem Glas und für den Einbau größerer Glaselemente sollten abgedeckt sein. Dazu könnte der kostenintensive und aufwendige Einsatz eines Krans oder anderer Hilfsmittel notwendig sein. Gern prüfen wir für Sie, ob diese Leistungen in Ihrem Tarif enthalten sind.
Als Hauseigentümer sollten Sie daran denken, dass die Bauleistungsversicherung Glasbruch in neuen Gebäuden abdeckt – allerdings nur bis zum Einbau der Fenster. Danach sind Sie dem Risiko, dass etwas zu Bruch geht, möglicherweise schutzlos ausgeliefert. Deshalb ist es entscheidend, rechtzeitig eine Glasversicherung abzuschließen. Wir beraten Sie gern!