Eine Unachtsamkeit oder Leichtsinn können schnell zu Personen- und Sachschäden führen, die Haus- und Grundbesitzer in den finanziellen Ruin treiben können. Eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung ist daher für Haus- und Grundbesitzer unerlässlich. Sie schützt vor Schäden, die entstehen, wenn die Verkehrssicherungs- oder InstandhaltungspFlicht nicht eingehalten wird. Beispiele hierfür sind:
1. Verletzung der Verkehrssicherungspflicht (z. B. unzureichendes Räumen und Streuen bei Schnee und Eisglätte) – etwa, wenn der Schnee vor der Haustür nicht geräumt wird und der Postbote stürzt.
2. Verletzung der Instandhaltungspflicht (z. B. herabfallende Dachziegel) – etwa, wenn ein Auto oder eine Person durch einen heruntergefallenen Dachziegel beschädigt oder schwer verletzt wird.
Die Versicherung deckt nicht nur Schäden ab, für die der Hauseigentümer haftet, sondern auch solche, die von beauftragten Personen wie Hausmeistern bei der Durchführung ihrer Arbeiten verursacht werden.