Pflegekostenversicherung

Pflegekostenversicherung

Die Pflegekostenversicherung ist als Erweiterung der gesetzlichen Pflegeversicherung zu verstehen. Bei Pflegebedürftigkeit trägt sie die Kosten ambulanter oder stationärer Pflege, die von der gesetzlichen nicht ausreichend erstattet werden, oder einen vereinbarten Prozentsatz. Tarife und Anbieter unterscheiden sich hinsichtlich des Eigenanteils.

Was die Pflegekostenversicherung auszeichnet: Die erstatteten Pflegekosten berücksichtigen auch Inflation und Kostensteigerung in der Zukunft. Der Versicherer selbst kann sich aber auf einen bestimmten Höchstbetrag festlegen.
Während die versicherten Leistungen in Form eines Pflegetagegeldes nicht zweckgebunden sind, sind die Leistungen der Pflegekostenversicherung ausdrücklich an die tatsächlichen Pflegekosten gebunden. Diese werden nur gegen Vorlage eines Kostennachweises erstattet.
Anders ausgedrückt: Die Versicherungsgesellschaft übernimmt lediglich den vereinbarten Anteil der anfallenden Pflegekosten, basierend auf den vorgelegten Nachweisen. Nachweise für die Kosten eines ambulanten oder stationären Pflegedienstes sind erforderlich.
Pflege, die unentgeltlich von Angehörigen zu Hause übernommen wird, wird nicht anerkannt, da kein entsprechender Pflegekosten-Nachweis vorgelegt werden kann. Daher erhalten Sie von der Pflegekostenversicherung in der Regel keine Leistung, wenn dieser Nachweis fehlt.
Im Gegensatz zur Pflegetagegeldversicherung wird bei der Pflegekostenversicherung keine feste Summe ausgezahlt, die der versicherten Person zur freien Verfügung steht. Stattdessen wird der Betrag nur für die tatsächlichen Pflegekosten genutzt.

Wie wäre es mit einer persönlichen Beratung?

Kontakt

Spindelstr. 42 in 33604 Bielefeld

0179-4600606